Wichtig: Seit dem 31.12.2020 gelten in der EU (EU-Verordnung 2019/947) jetzt vereinheitliche Regelungen für Drohnenpiloten. Eine Zusammenfassung gibt es beim BMVI unter der URL: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html. Sobald ich als Drohnenpilot registriert bin, werde ich euch die wichtigsten Punkte auch hier auf dem Blog zur Verfügung stellen.
Wir sind mit dem (eigenen) Auto durch Südfrankreich gefahren und natürlich war auch die DJI Mavic 2 Zoom Drohne dabei.
Ich hätte mich natürlich vorher informieren können, wie das mit einer Drohne in Frankreich so läuft. Hab ich aber nicht. 😆In Frankreich sind die Regeln strenger und man muss für die Vorbereitungen etwas Zeit aufbringen. Immerhin sind die Registrierung der Drohne (ab einem Startgewicht von mehr als 800 g) und der erforderliche Online-Test kostenfrei.
Nun aber in Kürze die Regeln, die für Frankreich (Stand 11.09.2019 – ohne Gewähr) zum Fliegen mit einer Drohne mit einem Startgewicht über 800 g bis zu 2 kg (wie z.B. die DJI Mavic 2 Zoom) gelten:
- Die maximale Flughöhe ist im unkontrollierten Luftraum auf 150 Meter beschränkt (interaktive Karte: https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-pour-drones-de-loisir / Rot = Flugverbot für Drohnen; Pink = Max. Flughöhe von 30 Meter; Orange = Max. Flughöhe von 50 Meter; Gelb = Max. Flughöhe von 100 Meter).
- Mitführen einer Bescheinigung für eine gültige Haftpflichtversicherung (prüft die private Haftpflicht ob Schäden mit der Drohne übernommen werden, oder schließt rechtzeitig eine Zusatzversicherung ab)
- Registrierung der Drohne (der Auszug aus dem Register muss mitgeführt werden – wird nach der Registrierung als PDF zum Download zur Verfügung gestellt)
- Mitführen vom „Certificat d’aptitude de télépilote de drones“ (wird nach dem erfolgreichen Abschluss eines Online-Tests als PDF zum Download zur Verfügung gestellt)
Wie erhält man die beiden Auszüge/Zertifikate?
Die Registrierung der Drohne sowie der Online-Test können über die Platform Alpha Tango durchgeführt werden und sind kostenfrei. Es ist zwingend notwendig sich dort ein Konto anzulegen. Es gibt allerdings als Alternative zur französischen Sprache nur die Möglichkeit die Seiten auf Englisch zu nutzen. Eine deutsche Übersetzung ist leider nicht verfügbar.
Noch etwas zum Online-Test, dieser kann nicht direkt aufgerufen werden, es müssen erst alle Videos angesehen und entsprechende Übungen abgeschlossen werden. Die Videos sind kurz gehalten und animiert und mit Text versehen, es gibt keine Sprachausgabe. Danach müssen alle Übungsaufgaben durchgearbeitet werden. Erst danach wird der Online-Test freigeschaltet. Es handeln sich dabei um 20 Fragen und alle Fragen müssen richtig beantwortet werden. Ich habe für alles knapp 1,5 Stunden benötigt. Allerdings durch ein Missverständnis von meiner Seite aus, musste ich den Test auch dreimal wiederholen (bin immer bei der selben Frage gescheitert – da kam ich mit den Formulierungen nicht zurecht, denn auch hier gilt: entweder alle Fragen auf Französisch oder umschalten auf Englisch). Die Fragen sind nicht so schwierig, man sollte sie nur richtig und ggf. mehrfach lesen. Hab ich ebenfalls nicht gemacht. 😆
AlphaTango Dashboard/Home
Im Dashboard (oder Home) kann auf der rechten Seite eine Drohne registriert werden (oder unter „My Aircraft“ ein Auszug erneut heruntergeladen werden). Unten wird dann das Zertifikat (nach erfolgreichem Abschluss des Online-Tests) angezeigt und kann ebenfalls dort heruntergeladen werden. Das Gute ist, beides ist 5 Jahre gültig!
Natürlich gelten auch in Frankreich die (hoffentlich) bekannten Regeln:
- Überfliegen von Personen/Menschenansammlungen ist verboten
- In Städten und Gemeinden darf ebenfalls nicht geflogen werden
- Flughäfen sind weiträumig zu meiden
- Nuklearanlagen und Gefängnisse dürfen ebenfalls nicht überflogen werden
- Naturschutzgebiete dürfen ebenfalls nicht überflogen werden
Gewerbliche Drohnenpiloten haben leider noch viele weitere Auflagen, z.B. muss ein theoretischer und praktischer Test erfolgreich absolviert werden und zwar in französischer Sprache. Yay!
Kann hier alles noch mal im Detail auf der offiziellen Seite nachgelesen werden: https://de.france.fr/de/nuetzliche-tipps/nutzung-von-quadrocoptern-drohnen-frankreich
Zum Schluss noch ein 360° Grad – Panorama aus:
Aigues Mortes
Legal. 😃
Hallo, so wie ich dich verstehe, gelten diese Regelungen für Drohnen ab einem Gewicht von 800g. Ist all dies auch notwendig, falls ich eine leichtere Drohne, wie beispielsweise die DJI Mavic Pro Platinum nutze?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Grüße
Vincent
Hi Vincent,
genau, meine Beiträge gelten für Drohnen über 800gr. Ich bin natürlich keine Rechtsberatung, auch ändern sich die Gesetzte gerne mal, daher immer selber mal checken, wie es aktuell aussieht. Im Grunde ändern sich nur zwei Dinge bei Drohnen unter 800gr: Es muss i.d.R. keine (feuerfeste) Plakette an der Drohne befestigt werden und es entfällt, z.B. wie in Frankreich, die Registrierung der Drohne. Die restlichen Regelungen bleiben aber weiterhin bestehen! Du kannst also nicht z.B. mit einer Mavic Mini über Naturschutzgebiete fliegen oder am Flughafen deine Drohne steigen lassen. Hoffe es hilft.
Lieben Gruß
Mika
Hi Mika, danke dir für die schnelle Info 🙂
Moin Mika,
ich werde in drei Wochen mit der DJI Mavic 2 in der Bretgne fliegen. Im Moment hänge ich im AlphaTango bei dem Punkt „Register an Aircraft“, was Du ja offensichtlich erfolgreich durchgeführt hast. Im Abschnitt „Electronic Reporting Devices“ habe ich mal interpretiert, dass die UUID Übertragung von DJI ja ansich das sein müsste, was die hier wollen. Wenn man sagt, dass man das nicht hat, kommen ja auch nur Ausnahmen, die nicht wirklich weiterhelfen. Bei Ja wird dann aber auch nach der ID gefragt. Was hast Du da eingetragen? Bisher konnte ich nicht herausfinden, wie ich denn meine eigene UUID herausfinde – vermutlich ist das so offensichtlich, dass im Netz darüber nicht geredet wird.
Vielleicht kannst Du helfen.
Herzliche Grüße aus Hamburg sendet
Oliver
Hi Oliver,
ich habe gerade mal geschaut, wie ich das Gerät registriert habe. Tatsächlich habe ich bei der Frage nach dem „Electronic Reporting Devices“ einfach „No“ angegeben. Die Bedingungen sind wohl nach meiner Registrierung verpflichtend geworden. Auch in meinem Zertifikat steht nur „Non“. Ich hab aktuell keine Drohne zur Hand um das zu testen, aber ja, es soll die UUID eingetragen werden, die man in der App unter „Fernidentifikation“ herausfinden kann.
Kann es aktuell nicht testen, vielleicht findest du das.
Lieben Gruß
Mika
Du musst dich eigentlich nur in Deutschland beim LBA anmelden und da den Test machen. Das wird durch die neue Verordnung in der ganzen EU anerkannt. Ich habe meinen A2 Schein auch in Deutschland gemacht 😉
Ach so der Beitrag war älter als gedacht…