Wichtig: Seit dem 31.12.2020 gelten in der EU (EU-Verordnung 2019/947) jetzt vereinheitliche Regelungen für Drohnenpiloten. Eine Zusammenfassung gibt es beim BMVI unter der URL: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html. Sobald ich als Drohnenpilot registriert bin, werde ich euch die wichtigsten Punkte auch hier auf dem Blog zur Verfügung stellen.

In Spanien mit der Drohne verhält es sich ähnlich wie in Deutschland – zumindest was die private Nutzung angeht. Es ist keine Registrierung der Drohne notwendig. Die maximale Flughöhe beträgt im unkontrollierten Luftraum 120 Meter. Menschenmengen, Naturschutzgebiete und Städte sind für Drohnen verboten, genauso wie Flughäfen, Gefängnisse und Nuklearanlagen (letzteres gibt es aber nicht auf Mallorca). Mit der App/Webseite von AirMap bekommt man einen guten Überblick.

Wenn Aufnahmen, die mit der Drohne erstellt wurden, nun doch kommerziell genutzt werden sollen (auch schon bei einer Veröffentlichung auf einem Blog der mit Werbung finanziert wird), muss eine entsprechende Übernahmeerklärung von der Staatlichen Agentur für Luftsicherheit / Agencia Estatal de Seguridad Aerea (AESA) eingeholt werden. Die Email-Adresse der AESA lautet: drones.aesa@seguridadaerea.es